Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Arbeitgeberverband der Länder

Gremien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Organe der Tarifgemeinschaft sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Vorsitzende des Vorstandes.  

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in § 10 der Satzung abschließend geregelt. Es sind neben Wahl der Vorstandsmitglieder und  Bildung von Ausschüssen und Kommission vor allem Beschlussfassungen über Maßnahmen zur Sicherung der Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer der Länder, insbesondere über Abschluss und Kündigung von Tarifverträgen und sonstigen Vereinbarungen.

Der Vorstand erledigt alle Verbandsangelegenheiten, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung, dem Vorsitzenden des Vorstandes oder dem Geschäftsführer zugewiesen sind. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.

Der Vorsitzende des Vorstandes vertritt die Tarifgemeinschaft nach außen, soweit es sich nicht um laufende Geschäfte handelt, die dem Geschäftsführer und seinem ständigen Vertreter obliegen.  

Die Mitgliederversammlung hat einen Ausschuss für Forstfragen und Kommissionen für Fragen der Zusatzversorgung, für Lehrerfragen, für Satzungsangelegenheiten und für den Haushalt der TdL  eingerichtet. Für den Bereich Wissenschaft besteht im Rahmen der Neugestaltung eine TdL-interne Projektgruppe Wissenschaft.

Finanziert wird die TdL aus Mitgliedsbeiträgen der Länder. Jedes Land leistet einen gleichen Beitrag.

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