Gremien der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Organe der Tarifgemeinschaft sind die
Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Vorsitzende des Vorstandes.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in § 10 der
Satzung abschließend geregelt. Es sind neben Wahl der Vorstandsmitglieder und
Bildung von Ausschüssen und Kommission vor allem Beschlussfassungen über
Maßnahmen zur Sicherung der Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen der
Arbeitnehmer der Länder, insbesondere über Abschluss und Kündigung von
Tarifverträgen und sonstigen Vereinbarungen.
Der Vorstand erledigt alle Verbandsangelegenheiten, soweit
sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung, dem Vorsitzenden des
Vorstandes oder dem Geschäftsführer zugewiesen sind. Der Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorsitzende des Vorstandes vertritt die
Tarifgemeinschaft nach außen, soweit es sich nicht um laufende Geschäfte
handelt, die dem Geschäftsführer und seinem ständigen Vertreter obliegen.
Die Mitgliederversammlung hat einen Ausschuss für
Forstfragen und Kommissionen für Fragen der Zusatzversorgung, für Lehrerfragen,
für Satzungsangelegenheiten und für den Haushalt der TdL eingerichtet.
Für den Bereich Wissenschaft besteht im Rahmen der Neugestaltung eine
TdL-interne Projektgruppe Wissenschaft.
Finanziert wird die TdL aus Mitgliedsbeiträgen der Länder.
Jedes Land leistet einen gleichen Beitrag.
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