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Tarifverträge

Tarifverträge

Tarifverträge legen vor allem die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest. Beispielsweise regeln sie die Arbeitszeit für die Beschäftigten, die Höhe der Entgelte sowie deren Erholungsurlaub oder auch die Entgeltfortzahlung. Dabei werden die Tarifverträge im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften ausgehandelt. (Siehe zu Tarifverhandlungen hier).

Die TdL hat für verschiedene Gruppen von Beschäftigten Tarifverträge vereinbart. Der Tarifvertrag mit dem größten Anwendungsbereich ist der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L), der die überwiegende Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft. Daneben wurde für die Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken der Länder mit dem Marburger Bund der TV-Ärzte abgeschlossen. Für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder wurde mit der IG BAU der TV-L-Forst vereinbart. 

Der TV-L und der TV-Ärzte sind 2006 an die Stelle der bis dahin geltenden Tarifverträge für die Angestellten (BAT/BAT-O) und die Arbeiter (MTArb/MTArb-O) der Länder getreten. 

Die TdL hat auch Tarifregelungen für Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten vereinbart. Es gelten der TVA-L BBiG für Auszubildende in einem BBiG-Beruf, der TVA-L Pflege für Auszubildende in der Pflege, der TVA-L Gesundheit für Auszubildende in verschiedenen Gesundheitsberufen, der TVdS-L für ausbildungsintegriert dual Studierende in bestimmten Ausbildungsberufen und der TV Prakt-L für Praktikantinnen und Praktikanten in verschiedenen Praktika in den Bereichen Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege und Gesundheit. Die Tarifverträge regeln die wesentlichen Ausbildungsbedingungen, insbesondere das Entgelt und die Dauer des Vertragsverhältnisses.

Die betriebliche Altersversorgung hat die TdL gemeinsam mit Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) im Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) mit den Gewerkschaften vereinbart. Er ist die Grundlage für Betriebsrenten, die den Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder neben der gesetzlichen Rente zusteht, und die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geleistet wird. Näher dazu hier

Die einzelnen Tarifverträge sind hier zu finden.

Tarifgemeinschaft deutscher Länder - Georgenstrasse 23 - 10117 Berlin