Tarifverträge
Ausbildung

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Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)

Für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz gilt der TVA-L BBiG.

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege)

Für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen gilt der TVA-L Pflege. Hierunter fallen Ausbildungen zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann, zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter und zur Operationstechnischen oder Anästhesietechnischen Assistentin / zum Operationstechnischen oder Anästhesietechnischen Assistenten.

Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit)

Für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen gilt der TVA-L Gesundheit. Hierunter fällt z. B. die Ausbildung zur Physiotherapeutin / zum Physiotherapeuten; die unter den TVA-L Gesundheit fallenden Ausbildungen sind abschließend in der Anlage zum TVA-L Gesundheit genannt.

Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L)

Für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen gilt der TVdS-L. Dem TVdS-L unterliegen nur duale Studiengänge mit einer integrierten Ausbildung, wie sie im TVA-L BBiG, TVA-L Pflege bzw. TVA-L Gesundheit geregelt sind. Duale praxisintegrierte Studiengänge und sich anschließende Masterstudiengänge sind in einer Richtlinie der TdL geregelt.

Änderungstarifverträge zum TVdS-L

Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L)

Für Praktikantinnen/Praktikanten der Länder gilt der TV-Prakt-L. Hierunter fallen sogenannte Berufspraktika im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes bzw. im Gesundheitsbereich. Die übrigen Praktika sind in einer Richtlinie der TdL geregelt.

Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst)

Für Auszubildende zur Forstwirtin / zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder gilt der TVA-L-Forst.

  • TVA-L-Forst (Stand: 15.02.2022)
  • Anlage zu § 4 TVA-L-Forst Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (Stand: 15. Februar 2022)

Änderungstarifverträge zum TVA-L-Forst

Tarifgemeinschaft deutscher Länder - Georgenstrasse 23 - 10117 Berlin